Kein Klimaschutz ohne alternative Kraftstoffe

Jürgen Hasler, Leiter Abteilung Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), erläutert in einem Meinungsbeitrag warum es keinen Klimaschutz ohne CO2-neutrale Kraftstoffe geben kann.

Zitatbox Portrait Jürgen Hasler

Bild: Die Hoffotografen GmbH Berlin

Damit Deutschland seine Klimaziele im Verkehrssektor erreicht, muss die Politik laut der BDI-Analyse „Klimapfade Verkehr 2030“ alle geeigneten technischen Hebel ergreifen. Bei ambitioniertem Ausbau der Infrastruktur verlagern sich zusätzliche Verkehrsmengen auf Schiene, ÖPNV und Wasserstraße. Gleichzeitig müssten die Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen in die Höhe schnellen, um die 10-Millionen-Marke bis 2030 zu erreichen. Doch selbst mit diesem Kraftakt bliebe noch immer eine erhebliche Klimaschutzlücke von rund 20 Millionen Tonnen CO2. Das Reduktionsziel von 60 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 erreicht Deutschland nur, wenn wir die heutigen Mengen CO2-neutraler Kraftstoffe nahezu vervierfachen. Dazu gilt es, den Markthochlauf dieser Kraftstoffe intelligent zu gestalten.

Unstrittig ist, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 für den Flug- und Seeverkehr langfristig fortschrittliche Biokraftstoffe, Biomethan sowie strombasierte Kraftstoffe und Wasserstoff bereitstehen müssen. Da die Herstellungskosten für strombasierte Kraftstoffe etwa das Fünffache derjenigen fossiler Brennstoffe ausmachen, ist der Markthochlauf dieser teuren Technologie in einem wettbewerbsintensiven Umfeld wie dem Flug- und Seeverkehr eine enorme Heraus­forderung.

Daher ist der Einsatz alternativer Kraftstoffe für die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs zentral. Er bietet durch hohe Steuern, Abgaben und Regulierungen Spielraum für intelligente Steuerungsinstrumente. Ähnlich wie in Schweden wäre beispielsweise die Energiesteuer auf Kraftstoffe in den europäischen Mindeststeuersatz und einen am CO2-Gehalt des Kraftstoffs ausgerichteten CO2-Preis aufzusplitten. In Summe bliebe die finanzielle Belastung gleich; die in der Herstellung teureren CO2-neutralen Kraftstoffe würden aber steuerlich begünstigt.

Das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bietet durch seine Ausrichtung auf den CO2-Ausstoß zusätzliches Anreizpotenzial für CO2-arme und CO2-neutrale Kraftstoffe. Sinnvoll wäre es, diese Kraftstoffarten in der nach jetzigem Stand bis zum Jahr 2026 dauernden linearen Anstiegsphase der CO2-Preise des BEHG mehrfach anzurechnen. Das würde auch bei niedrigen CO2-Preisen eine größere Hebelwirkung schaffen, die mittelfristig eine stabile Vermarktung alternativer Kraftstoffe sicherstellt. Die Lenkungswirkung des CO2-Preises würde dadurch nicht geschmälert.

Bei weiterer Kostensenkung strombasierter Kraftstoffe und erfolgreichem Markthochlauf der Elektromobilität könnten diese Kraftstoffe über das Jahr 2030 hinaus als Beimischung dem Flug- und Seeverkehr zugeführt werden. Statt planwirtschaftlicher Zuteilungen kämen alternative Kraftstoffe dort kosteneffizient zum Einsatz, wo sie ihre beste Wirkung zum Klimaschutz entfalten.

Quelle: raffiniert 1|2021

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert