CO2-Abgabe für fossile Energien ab 2021

Fossile Kraft- und Brennstoffe werden ab 2021 zusätzlich mit einer CO2-Abgabe belegt. Im Gegenzug sollen Stromverbraucher und Pendler entlastet werden.

Heizung Auto CO2-Abgabe ab 2021

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird ab dem neuen Jahr wirksam. Benzin, Diesel, Heizöl sowie Erdgas und Flüssiggas werden dann mit einer CO2-Abgabe belegt. Die Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten fürs Autofahren und Heizen einstellen. Im Gegenzug sollen die Haushalte durch eine geringere EEG-Umlage und eine höhere Pendlerpauschale entlastet werden. Das BEHG ist ein wesentlicher Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung. Mit dem Gesetz wird nach und nach ein nationaler Emissionshandel für Kraft- und Brennstoffe in den Sektoren Gebäude und Verkehr eingeführt. Er soll dazu beitragen, dass weniger fossile Brennstoffe verbraucht werden und die Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr sinken.

CO2-Abgabe steigt schrittweise bis 2025

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 zunächst mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne CO2. Er steigt Jahr für Jahr, zunächst auf 30 Euro im Jahr 2022, dann auf 35 Euro (2023), auf 45 Euro (2024) und auf 55 Euro (2025). Ab 2026 sollen CO2-Zertifikate dann per Auktion versteigert werden. Für das Jahr 2026 ist dabei noch ein Preiskorridor mit einem Preis von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen. Ob auch für die Folgejahre ein Preiskorridor zur Anwendung kommt oder eine freie Preisbildung im Rahmen eines echten Emissionshandels erfolgen kann, soll im Jahr 2025 geprüft werden. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands, soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist mit dem Vollzug des nationalen Emissionshandels beauftragt.

Gesetz verpflichtet Inverkehrbringer, nicht den Energieeinzelhandel

Unternehmen, die Kraft- und Brennstoffe in den steuerlichen Verkehr bringen, müssen an dem neuen Emissionshandel mit seinen umfassenden Melde- und Berichtspflichten teilnehmen. Betroffen sind damit in erster Linie die Produzenten von Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas. Sie sind verpflichtet, ab 2021 beim Inverkehrbringen dieser Kraft- und Brennstoffe zuvor erworbene Zertifikate in Höhe ihrer verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen abzugeben. Dazu sind sämtliche Mengen an Kohlendioxid zu erfassen und zu melden, die bei der Verbrennung der in den Verkehr gebrachten Brennstoffe freigesetzt werden können. Der Bioenergieanteil eines Brennstoffs ist dabei unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.

In der Einführungsphase 2021 und 2022 werden nur die Hauptbrennstoffe erfasst. Ab 2023 sollen weitere Brennstoffe wie Mischbrennstoffe, Kohlen und Abfallstoffe in den Emissionshandel und somit die CO2-Abgabe einbezogen werden. Die zusätzlichen Kosten für die Emissionszertifikate und den Verwaltungsaufwand werden vermutlich von den Inverkehrbringern an die Händler und Lieferanten weitergegeben. Das Gros der Mineralölhändler in Deutschland unterliegt nicht unmittelbar den Pflichten und Vorgaben des BEHG, da sie in der Regel bereits versteuerte Kraft- und Brennstoffe beziehen und weiterveräußern. Die Unternehmen werden allerdings die höheren Einkaufspreise für Kraft- und Brennstoffe in ihrer Kalkulation berücksichtigen. Am Ende dürften die Verbraucher, also Privathaushalte, die Wirtschaft und der öffentliche Bereich die Mehrkosten zu tragen haben.

Tabelle CO2-Abgabe für Heizöl und Erdgas

Entlastung für Verbraucher und Unternehmen

Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sollen für die Senkung der EEG-Umlage bei Strom verwendet werden, um Bürger und Unternehmen hier zu entlasten. Ab 1. Januar 2021 steigt zudem die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent für jeden Kilometer der einfachen Fahrt zur Arbeit. Im Jahr 2024 soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent erhöht werden, ebenfalls ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener, die keine Steuern zahlen müssen, profitieren nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Sie erhalten deshalb ab 2021 bis 2026 die sogenannte Mobilitätsprämie. Besonders betroffene Unternehmen im internationalen Wettbewerb will die Bundesregierung über eine Kompensationsregelung von der CO2-Abgabe entlasten. So soll Carbon Leakage, also das Abwandern von Unternehmen und Produktionen in Länder mit geringeren Umweltauflagen, verhindert werden.

CO2-Abgabe für unterschiedliche Energieträger 2021 bis 2025

Der CO2-Preisaufschlag fällt je nach Energieträger unterschiedlich hoch aus, da jeder Energieträger einen spezifischen CO2-Emissionsfaktor aufweist. Biomasse und der Bioenergieanteil eines Brennstoffes wird mit dem Emissionsfaktor von null belegt, wenn die Nachhaltigkeit im etablierten Nachhaltigkeitsregime nachgewiesen ist. Biobrennstoffe der ersten Generation sind dabei bis zu gewissen Obergrenzen von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Bio­brennstoffe der zweiten Generation sind vollständig ausgenommen.

Ob das auch für die mithilfe von Ökostrom erzeugten synthetischen Brennstoffe (E-Fuels) gelten soll, will die Regierung bis 2022/2023 abschließend bewerten. Der CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne führt im kommenden Jahr zu einem Aufschlag von 7 Cent pro Liter Benzin. Rund 8 Cent pro Liter sind es bei Diesel und Heizöl, das entspricht 0,75 Cent pro Kilowattstunde. Erdgas verteuert sich um rund 0,54 Cent pro Kilowattstunde.

CO2-Preiseffekt bei Erdgas und Heizöl

Eine Beispielbetrachtung für eine Verbrauchsmenge von 1.500 Liter Heizöl und der äquivalenten Energiemenge Erdgas (16.050 kWh) zeigt, welche Zusatzkosten inklusive Mehrwertsteuer aufgrund der gesetzlichen CO2-Bepreisung in den kommenden Jahren auf die Verbraucher zukommen. Für ölbeheizte Haushalte sind es im Beispielfall rund 120 Euro im Jahr 2021 und 263 Euro im Jahr 2025. Die Zusatzkosten für Gasheizer fallen im Beispiel etwas geringer aus. Im ersten Jahr sind es 87 Euro, bis 2025 steigen die Kosten auf 191 Euro. In den kommenden Jahren fällt der Unterschied der CO2-Preisaufschläge bei den beiden in Deutschland dominierenden Heiz­energien nicht gravierend aus – im Jahr 2025 beträgt er 72 Euro.

Günstige Brennstoffkostenentwicklung

Die mit dem BEHG eingeführte CO2-Abgabe ist im Hinblick auf die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser nur eine von mehreren Einflussgrößen. Zu beachten ist daneben auch die Entwicklung der Brennstoffpreise. Die Preissteigerungen, die ab dem 1. Januar aufgrund der CO2-Bepreisung zu erwarten sind, liegen im Rahmen der üblichen Heizölpreisschwankungen. Seit Beginn des Jahres hat sich der Heizölpreis stetig nach unten bewegt und lag Anfang November bei knapp unter 40 Euro pro 100 Liter. So niedrig stand der Heizölpreis zuletzt im Frühjahr 2016.

Viele Ölheizungsbetreiber haben diese günstige Preisentwicklung zum Auffüllen ihrer Heizölreserve genutzt. Der Vorteil des eigenen Tanks dürfte sich auch in den kommenden Jahren auszahlen. Unabhängig davon sollte das Energiesparen ganz oben auf der Liste der Handlungsmöglichkeiten stehen. Der größte Hebel liegt in der energetischen Sanierung, also dem Einbau effizienter Heiztechnik und der Verbesserung der Gebäudehülle. Eine weitere Option ist die Einbindung erneuerbarer Energien, etwa durch die Erweiterung der Heizung zu einem Hybridsystem.

Wie unterscheiden sich nationaler und Europäischer Emissionshandel?

Nationaler (nEHS) und Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) haben sektorenbedingt unterschiedliche Ausgangspunkte: Der EU-ETS für die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie verpflichtet zur Abgabe von Emissionsberechtigungen, wo die Emissionen entstehen, also etwa in einem Kraftwerk oder einem Stahlwerk (Downstream-Emissionshandel). Der nEHS für den Verkehrs- und Wärmesektor setzt hingegen bereits vor der tatsächlichen Brennstoffemission in einer Anlage an, nämlich beim Inverkehrbringen der Brennstoffe (Upstream-Emissionshandel). Bei den vom EU-ETS erfassten rund 11.000 Industrie- und Energieanlagen handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Anzahl von Akteuren mit hohen direkten Anlagenemissionen. Bei Verkehr und Wärme wäre hingegen eine Einbeziehung von Millionen Pkw- und Heizungsbesitzern nicht praktikabel und unverhältnismäßig.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert