Mehr grüne Kraftstoffe im Verkehr

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe im Verkehr bis 2030 auf 22 Prozent zu erhöhen.

grüner Kraftstoff Autobahn Berge Wald

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Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen im Verkehr bis 2030 um 22 Prozent gegenüber 1990 senken. Damit geht sie weit über die EU-Vorgabe von 14 Prozent Anteil erneuerbarer Energien hinaus. Das sieht eine Gesetzesnovelle zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote unter Federführung des Bundesumweltministeriums (BMU) vor, welche die Bundesregierung nach langwierigen Ressortverhandlungen Anfang Februar beschlossen hat. Damit sollen stärkere Anreize gesetzt werden für grünen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe (E-Fuels), für neue Stromladesäulen sowie für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Reststoffen statt aus Nahrungsmitteln gewonnen werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung von Biokraftstoffen aus Palmöl vor.

Mit der Gesetzesnovelle will der Bund die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Renewable Energy Directive II – kurz RED II – von 2018) in nationales Recht umsetzen. Die Frist dafür läuft Ende Juni aus. Die EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Verkehrssektor der EU im Jahr 2030 bei mindestens 14 Prozent liegen muss. Die Bundesregierung will diese Vorgabe deutlich übertreffen und einen doppelt so hohen Erneuerbaren-Anteil von 28 Prozent erreichen.

THG-Quote verpflichtet die Mineralölwirtschaft

Das Instrument, mit dem Deutschland die EU-Vorgaben erfüllt, ist die Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote), die im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert ist. Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen seit dem Jahr 2015 verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu senken. Die THG-Quote startete mit einer Vorgabe von 3,5 Prozent. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß der Kraftstoffe um 22 Prozent im Vergleich zu 2015 sinken.

Aktuell liegt die Quote bei 6 Prozent. Sie steigt zunächst moderat: auf 6,5 Prozent (2022), auf 7 Prozent (2023) und auf 10 Prozent (2026). Im Jahr 2028 soll die THG-Quote dann bei 14,5 Prozent liegen und im Jahr 2030 bei 22 Prozent. Dazu können die Mineralölunternehmen klimafreundliche Produkte wie Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff, strombasierte synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) einsetzen oder Strom für Elektrofahrzeuge anrechnen lassen.

Für die einzelnen Kraftstoffarten sieht das Gesetz unterschiedliche Quoten vor

  • Biokraftstoffe:
    Innerhalb der THG-Quote wird der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln beim Status quo eingefroren. Die aktuelle Obergrenze von 4,4 Prozent soll nicht mehr überschritten werden. Palmöl darf ab 2026 nicht mehr als Biokraftstoff verwendet werden. Für Kraftstoffe auf der Basis von Abfällen und Reststoffen wie Altspeiseölen und tierischen Fetten liegt die energetische Obergrenze von 2022 bis 2030 durchgängig bei 1,9 Prozent.
    Der energetische Mindestanteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen (derzeit: 0 %) soll ab 2022 (0,2 %) in kleinen Schritten auf mindestens 2,6 Prozent bis 2030 steigen. Dazu zählen Kraftstoffe aus Reststoffen wie Gülle, Klärschlamm, Stroh, Waldrestholz. Mengen von diesen Kraftstoffen oberhalb des Mindestanteils sollen mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert werden.
  • Strombasierte Kraftstoffe:
    Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sollen einen wichtigen Beitrag zu den Klimazielen im Verkehr leisten. Im Flugverkehr soll strombasiertes Kerosin einen Anteil von 0,5 Prozent im Jahr 2026 und von 2 Prozent im Jahr 2030 haben. Weil die nötigen Produktionskapazitäten für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid) erst noch geschaffen werden müssten, wolle die Bundesregierung grünen Wasserstoff zuerst im Luftverkehr einsetzen, wo es keine klimafreundlichen Alternativen zur direkten Stromnutzung gebe, so das Bundesumweltministerium (BMU).
    Einen Mindestanteil für strombasierte Kraftstoffe im Straßenverkehr sieht die Novelle nicht vor. Ihr Einsatz wird aber doppelt auf die THG-Quote angerechnet und damit stärker gefördert. Das soll auch für grünen Wasserstoff gelten, der in Raffinerien verwendet wird. Laut BMU könne grüner Wasserstoff hier dazu dienen, Treibhausgasemissionen in anderen Verkehrssektoren zu reduzieren.
  • Strom für E-Mobilität
    Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird von 2022 an mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Für die an Ladesäulen geladenen Strommengen erhalten die Betreiber auf Antrag Emissionsgutschriften, die von den verpflichteten Unternehmen zur Erfüllung der THG-Quote genutzt werden können. Um bis zum Jahr 2030 die Klimaziele im Verkehr zu erreichen, müsse der Bundestag die von der Regierung verabschiedete Gesetzesnovelle nach Ansicht verschiedener Branchenverbände nachbessern.

 

Klimaschutz im Verkehr

Säulengrafik THG-Quote

Die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe
Quelle: BMU

MWV: Nutzungsoption für biobasierte Rohstoffe fehlt

Aus Sicht der Mineralölindustrie fehlt in der Gesetzesnovelle die Option, nachhaltig erzeugte Biomasse sowie recycelte Abfall- und Reststoffe anstelle von Erdöl mitzuverarbeiten. „Damit würden wir sofort mehr Klimaschutz in der Produktion von Kraftstoffen ermöglichen“, sagt Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbands. Das erhöhte Treibhausgasminderungsziel für 2030 von 22 Prozent im Verkehr sei der richtige Weg zu mehr Klimaschutz.

Für die Umsetzung dieses Ziels müssten aber auch alle Technologieoptionen genutzt werden können. Bislang sei nur die Mitverarbeitung (Co-Processing) von Rohstoffen nicht-biogenen Ursprungs, etwa von grünem Wasserstoff oder synthetischem Rohöl, in Raffinerien möglich. Küchen: „Das muss aber auch für nachhaltig erzeugte biogene Komponenten rechtlich ermöglicht werden.“

Bestehende Anlagen könnten dann genutzt werden, um diverse erneuerbare und recycelte Einsatzstoffe weiterzuverarbeiten und zunehmend klimafreundliche Kraftstoffe zu produzieren. In vielen EU-Ländern werde das Co-Processing biobasierter Rohstoffe bereits auf die Verpflichtungen der Kraftstoffanbieter angerechnet. Der Gesetzgeber müsse hier Wettbewerbsgleichheit herstellen. „Denn aus einer an sich guten Treibhausgasminderungs-Verpflichtung darf durch fehlende Optionen kein Standortnachteil für die Raffinerien in Deutschland werden“, so Küchen.

Raffinerie Himmel grüne Kraftstoffe

Raffinerien können durch Mitverarbeitung (Co-Processing) von Bio-Rohstoffen zum Klimaschutz beitragen.
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Für die Biokraftstoffwirtschaft steigt die Quote zu langsam

Dass die THG-Quote in den ersten Jahren nur wenig ansteigt und erst ab 2028 einen deutlichen Sprung machen wird, stößt in der Biokraftstoffwirtschaft sowie bei den Inverkehrbringern auf Kritik. So haben die Verbände BDBe (Bioethanolwirtschaft), UFOP Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen, Uniti (Mineralölhandel) und VDB (Biokraftstoffindustrie) gemeinsam eine deutlichere und stetigere Steigerung der CO2-Minderung bereits in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre und eine jährliche Revision zur Anpassung an die Marktentwicklung gefordert.

Es dürfe zudem nicht dazu kommen, dass die verschiedenen erneuerbaren Energieträger sich gegenseitig verdrängen. Die Verbände befürchten aufgrund der Dreifachanrechnung von Ladestrom eine technologische Vor-Festlegung auf die E-Mobilität, die bei der Quotenerfüllung den größten Anteil stellen würde. Es würden die Biokraftstoffe aus dem Markt gedrängt und ein Markthochlauf bei Wasserstoff oder E-Fuels verhindert. Die Mehrfachanrechnung sollte daher entfallen.

Die Deutsche Energie-Agentur bemängelt, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben zum Grünstrombezug der E-Mobilität liefert. Dies sei mit Blick auf den noch hohen Kohlestromanteil am deutschen Strommix bedauerlich. Zudem stört sich die dena an der Mehrfachanrechnung. Ziel der THG-Quote müsse es sein, „den realen Anteil an erneuerbaren Energieträgern zu erhöhen“, so dena-Chef Andreas Kuhlmann. Damit würde indirekt die Nutzung effizienterer Fahrzeuge angereizt und der Wettbewerb zwischen den Antriebsalternativen gestärkt. Ziel sollte es nicht sein, einzelne Technologien querzufinanzieren.

Tabelle THG-Quote Optionen

Autohersteller vermissen Unterquote für E-Fuels

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt grundsätzlich die neue THG-Quotenregelung. Die Doppelanrechnung für Wasserstoff und E-Fuels sei ein wichtiges Signal. Allerdings bleibe die neue THG-Quote von 22 Prozent für 2030 immer noch hinter den Möglichkeiten zurück. Mit einer ambitionierten Umsetzung der EU-Richtlinie könne ein Drittel der erforderlichen Treibhausgaseinsparung bis 2030 im Verkehr erreicht werden.

Dazu sind aus VDA-Sicht eine THG-Quote von 23 Prozent und eine Mindestquote von 5 Prozent für Wasserstoff und E-Fuels bis 2030 nötig. „Fest steht: Wir brauchen E-Mobilität und E-Fuels gleichermaßen“, so VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Ohne erneuerbare Kraftstoffe blieben die Klimaziele für den Verkehr außer Reichweite, schon weil auch die Bestandsflotte einen Beitrag leisten müsse.

Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett muss der Gesetzentwurf nun noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Ob es zu Änderungen kommt, bleibt abzuwarten. Die Erfahrung hat gezeigt: Bis auf wenige Ausnahmen hat kein Gesetz den Bundestag so verlassen, wie es hineingekommen ist.

Quelle: raffiniert 1|2021

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