Bund beschließt hohe THG-Quote für Kraftstoffe

Bis 2030 soll die Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote, für Kraftstoffe auf 25 Prozent ansteigen. Trotz hoher Quote gehen von der Novelle kaum Investitionsanreize für alternative Kraftstoffe aus.

 

thg-quote für kraftstoffe

Um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen, nutzt der Gesetzgeber seit dem Jahr 2015 das Instrument der Quotenvorgabe. Grundidee der THG-Quote ist es, die Treibhausgasemissionen der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jährlich um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren.

Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz im Mai 2021 novelliert. Die THG-Quote für die in Deutschland in Verkehr gebrachten Kraftstoffe soll demnach von derzeit 6 Prozent auf 25 Prozent bis zum Jahr 2030 ansteigen. Zudem soll der Anstieg über die Jahre in gleichmäßigen Schritten erfolgen. Die Gesetzesvorlage der Bundesregierung sah ursprünglich eine THG-Quote von 22 Prozent bis 2030 vor. Mit der THG-Quote für Kraftstoffe setzt der Bund die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU in nationales Recht um, geht aber deutlich über die von der EU vorgesehenen 14 Prozent hinaus.

Weitere Förderung für E-Mobilität statt Investitionsanreize für alternative Kraftstoffe

Nach Ansicht des Mineralölwirtschaftsverbands (MWV) wird die grundsätzlich richtige Zielstellung der THG-Quote durch die Novelle allerdings nicht im Sinne von Investitionsanreizen für die Umstellung der Kraftstoffe auf Klimaneutralität umgesetzt. Vielmehr dürfte eine weitere Förderung der bislang schon massiv geförderten E-Mobilität die Folge sein.

Um die Verpflichtung zu erfüllen, nutzen die Mineralölunternehmen bislang vor allem Biokraftstoffe, die herkömmlichem Benzin und Diesel mit Anteilen von bis zu zehn Prozent beziehungsweise sieben Prozent (E10, B7) beigemischt werden. Zukünftig wird insbesondere Ladestrom für Elektrofahrzeuge eine große Rolle für die Quotenerfüllung spielen. Er kann dreifach auf die THG-Quote angerechnet werden und benötigt gegenüber einer Quotenerfüllung mit Kraftstoffen kaum Investitionen durch die verpflichteten Kraftstoffanbieter.

Klimaschutz im Verkehr: Mehr als 20 % weniger Treibhausgasemissionen durch alternative Kraftstoffe in 2030

Versorgungslücke Öko-Strom Grafik Auto Kraftwerk

Grafik: IWO/MWV

Ein schneller Hochlauf der E-Mobilität in Kombination mit einer schnellen Dekarbonisierung der Stromerzeugung könne laut MWV dazu führen, dass viele Unternehmen die Quote nahezu vollständig mit konventionellen Biokraftstoffen und Stromzertifikaten erfüllen könnten. Der im Gesetz vorgesehene Anpassungsmechanismus gleiche diesen Effekt nur unzureichend aus.

Die bis auf 2,6 Prozent im Jahr 2030 ansteigende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe sorgt für eine gewisse Planungssicherheit. Darüber hinaus sind die Anreize für fortschrittliche erneuerbare Kraftstoffe jedoch begrenzt. Zwar können fortschrittliche Biokraftstoffe (über die Unterquote hinaus), grüner Wasserstoff und E-Fuels doppelt auf die THG-Quote für Kraftstoffe angerechnet werden. Allerdings ist nach MWV-Einschätzung völlig unklar, wie groß die benötigten Mengen sein werden. Diese seien von schwer vorhersehbaren Faktoren wie dem Hochlauf der E-Mobilität, drohenden Verboten von Verbrennerfahrzeugen und der Dekarbonisierung des Energiesektors abhängig. Unter jetzigen Rahmenbedingungen könnte dies viele Unternehmen abschrecken, im großen Stil in die Herstellung alternativer Kraftstoffe zu investieren.

Mit der THG-Quote für PtL-Kerosin, die von 0,5 bis auf 2 Prozent im Jahr 2030 ansteigt, wird lediglich die Herstellung kleinerer Mengen strombasierter Kraftstoffe angereizt. Dies entspricht bei Normalisierung des Flugverkehrs auf das Niveau von 2019 einem jährlichen Kraftstoffbedarf von circa 200.000 Tonnen im Jahr 2030. Für die Erreichung der verschärften Klimaziele sind Berechnungen zufolge jedoch mehrere Millionen Tonnen erforderlich, auch im Straßenverkehr.

Vor diesem Hintergrund müsse sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU für eine gezieltere Förderung von grünem Wasserstoff und innovativen bio- und strombasierten Kraftstoffen einsetzen, fordert der MWV.

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